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raumundfunktion GmbH
Wolfratshausener Str. 1
82054 Sauerlach

T  +49 (0)8104 - 53 49 454 
M +49 (0)151- 127 158 11

E-Mail: info@raumundfunktion.com

 

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin:

Iris Jantzen Dipl. Ing. (FH) Innenarchitektin

 

Handelsregister: München HRB 177247

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a: DE 263524020

 

Inhaltlich Verantwortlicher gem. §10 Absatz 3 MDStV:

raumundfunktion GmbH 

 

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

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Urheberrecht

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Präambel

Die nachstehenden Bedingungen regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen der

Fa. raumundfunktion GmbH, im Folgenden AN genannt, und dem Auftraggeber, im Folgenden AG genannt. Diese haben Vorrang vor allen abweichenden Geschäftsbedingungen des AG, es sei denn, der AN stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Die nachstehenden Bestimmungen behalten auch Gültigkeit für Folgeaufträge, ohne dass es deren jeweilige Einbeziehung im Einzelfall ausdrücklich bedarf.

II. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

1. Die Höhe der Vergütung des AN richtet sich nach der zwischen dem AG und AN getroffenen, schriftlichen oder mündliche Vereinbarung zzgl. der hierauf entfallenden MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe. Sofern nichts anderes vereinbart, kann der AN neben der vertraglich vereinbarten Vergütung Ersatz von in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung getätigten Auslagen einschließlich hierauf entfallender jeweils gültiger MwSt. verlangen.

2. Sämtliche Rechnungen des AN werden mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

3. Der AN ist berechtigt, dem AG gegenüber über bereits erbrachte Teilleistungen Zwischenrechnungen zu erstellen. Wenn und soweit der AG mit dem Ausgleich einzelner Zwischenrechnungen in Verzug gerät, ist der AN berechtigt, seine weitere Leistung bis zu deren Ausgleich einzustellen. Die Rechte des AN gem. nachstehender Ziffer V bleiben hiervon unberührt.

4. Haben die Parteien vereinbart, dass eine Vergütung des AN auf Stundenbasis erfolgen soll, so fertigt der AN entsprechende Stunden- bzw. Leistungsnachweise und übermittelt diese an den AG. Die angegebene Stundenzahl bzw. der angegebene Leistungsumfang gilt als durch den AG anerkannt, wenn er nicht binnen einer Woche ab Zugang schriftlich hiergegen beim AN Widerspruch einlegt.

5. Das Honorar steht dem AN auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Auftragshonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

6. Im Zuge der Durchführung vertraglich vereinbarter Tätigkeiten gehen etwaige vom AG gewünschte Änderungen zu dessen Lasten.

7. Im Falle des Zahlungsverzugs gehen fällig werdende Mahnspesen und die Kosten einer hierfür notwendig werdenden anwaltlichen Beauftragung zu Lasten des AG.

8. Bei Warenlieferungen sofort oder 20Tage netto nach Warenerhalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. raumundfunktion GmbH.

 

III. Gewährleistung

1. Die Rechte des AG wegen Mangelhaftigkeit richten sich, soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Der AG ist verpflichtet, dem AN etwaige Mängel unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Lieferung , schriftlich, unter genauer Bezeichnung und unter Vorlage aller Unterlagen anzuzeigen. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen.

3. Sämtliche Mängelansprüche des AG verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Empfang der Leistung des AN, es sei denn, der AN hat den Mangel arglistig verschwiegen, wofür der AG beweispflichtig ist.

4. Schadenersatzansprüche des AG, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, der AN und/oder seine Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt; der AG ist für das Vorliegen dieser Voraussetzungen beweispflichtig. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem AG nur ein Verbesserungsanspruch durch den AN zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom AN abgelehnt, steht dem AG ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.

5. Eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen Vergütungsansprüche des AN ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensersatzansprüche sind vom AN dem Grunde und der Höhe nach schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

6. Vom AG und/oder Dritten dem AN zur Leistungserbringung gelieferte Unterlagen, Daten, Informationen u.Ä. werden vom AN lediglich auf deren Plausibilität hin überprüft. Eine weitergehende Prüfungspflicht des AN besteht nicht, insbesondere übernimmt der AN keinerlei Gewähr für deren Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.

IV. Leistungsfrist

Wenn und soweit die Parteien für die Erbringung der Leistung des AN einen festen Zeitpunkt vereinbart haben und der AN aufgrund unverschuldeter Umstände (Streik, Naturkatastrophen, attestierte Krankheit der/des zuständigen Bearbeiter/s des AN, Betriebsstörung u.Ä.) an der Einhaltung dieser Frist gehindert ist, verlängert sich die vereinbarte Leistungsfrist ohne Weiteres um die Dauer der Unmöglichkeit der Leistungserbringung, ohne dass der AG hieraus weitergehende Rechte herleiten kann.

V. Kündigung

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen, der AN insbesondere, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der AG sich in Annahmeverzug oder Zahlungsverzug hinsichtlich ihm erteilter Zwischenabrechnungen befindet oder zahlungsunfähig wird. Dem AN steht in diesen Fällen das Recht zu, neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen einen pauschalen Schadenersatz von 30% der verbliebenen Auftragssumme zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu verlangen. Im Falle seitens des AG erforderlich gewordener Terminänderungen ist dem AN – falls nicht anders vereinbart - ein dem reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar zu bezahlen.

VI. Nachunternehmer

Der AN ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auch ohne Einverständnis des AG der Dienste Dritter zu bedienen.

VII. Urheberrecht

1. Die in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung vom AN gefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Schaubilder, Visualisierungen u.Ä. sind dessen geistiges Eigentum und unterliegen dem Schutz des Urheberrechts (UrhG).

2. Jedwede Nutzung dieser Rechte durch Dritte ist untersagt; insbesondere ist es dem AG untersagt, die im Eigentum des AN stehenden, geistigen Werke Dritten zum Zwecke der Nutzung zu überlassen, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich. Etwaige Nutzungsbewilligungen gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlich gehaltener Vereinbarung als erteilt. Der AG erwirbt in diesem Falle eine einfache, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jede Veränderung des Werkes bedarf der schriftlichen Zustimmung des AN.

3. Für jede Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten verpflichtet sich der AG zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 8.000,00 (i.W. achttausend). Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem AN vorbehalten.

4. Der AG ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Homepage etc.) verpflichtet, den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar, unmittelbar beim Lichtbild, der Visualisierung u.a., und diesem jeweils eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:

©raumundfunktion - interior designer. Bei Nichtanbringung des Copyrightvermerk wird ein Strafzuschlag des doppelten Rechnungsbetrags fällig.

VIII. Werbebefugnis

Der AG willigt ein, dass der AN die in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung erbrachten Leistungen zu Werbezwecken uneingeschränkt verwendet; gleiches gilt für die namentliche Nennung des AG zu Referenzzwecken.

IX. Schriftform

Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung von raumundfunktion.

X. Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht

1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem und in dem Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München.

2. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland..

XI. Salvatorische Klausel

Sollte(n) eine oder mehrere Klausel(n) dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der verbliebenen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel(n) soll(en) vielmehr diejenige(n) gesetzliche(n) Bestimmung(en) treten, die dem mutmaßlichen oder ausdrücklichen Willen der Parteien am nächsten kommt/kommen.